Liebe Mitbürger,

die EU-Kommission möchte eine Verordnung erlassen, wonach die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt werden muss. Was vordergründig dem Kindeswohl dienen soll, ist zum einen jedoch ein weiterer Schritt hin zum EU-Zentralismus und könnte zudem problematische Folgen nach sich ziehen bis hin zu einer faktischen Anerkennung der Leihmutterschaftspraxis.

Hintergrund ist, dass die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat womöglich nicht anerkannt ist. Dies kann zu Problemen bei einer Reise oder einem Umzug in ein anderes EU-Land führen und die manche Rechte eines Kindes (z. B. Unterhalt, Erbschaft) gefährden.

Solche Fälle ließen sich aber auch durch nicht-legislative Maßnahmen auf Einzelfallbasis regeln. Im Rahmen einer justiziellen Zusammenarbeit zwischen zwei Mitgliedstaaten könnten solche grenzüberschreitende Familiensituationen zum Wohle des Kindes ebenso gut bewältigt werden.

Denn das Familienrecht ist Sache der Einzelstaaten. Durch ein EU-weites Elternschaftszertifikat griffe die EU in die Kompetenz ihrer Mitgliedstaaten ein. Ein EU-weites Elterschaftszertifikat wäre für alle EU-Mitglieder verpflichtend, ob sie das wollen oder nicht. Und man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusehen, dass nach der Schaffung von Präzedenzfällen weitere Eingriffe in das nationale Familienrecht folgen würden.

Außerdem würde diese Initiative der Europäischen Kommission, falls sie Zustimmung findet, de facto automatisch die Rechtswirksamkeit der bisher legitimen Abstammungsregeln auf alle Arten von „Elternschaft“, einschließlich die der Leihmutterschaft ausdehnen – in allen EU-Mitgliedstaaten!

Bisher ist die Leihmutterschaftspraxis in den meisten – aber eben nicht allen! – EU-Staaten verboten. Verletzt sie doch nicht nur

  • die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit von Frauen, die als Leihmütter eingesetzt werden,
  • sondern auch von Kindern, die Opfer vom Menschenhandel werden.

Eine solche Praxis steht in völligem Widerspruch zum Wohl des Kindes.

Ungeachtet dessen treibt die Kommission diese Initiative voran. Am 9. Januar 2023 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung statt, bei der die Kommission ankündigte, dass sie alles tun werde, um die Verabschiedung einer solchen Verordnung zu erreichen. Glücklicherweise haben vorerst Polen und Ungarn angekündigt, dagegen im Rat der EU ihr Veto einlegen zu wollen.

Es gibt eine öffentliche Konsultation, bei der alle Interessengruppen, einschließlich der Organisationen der Zivilgesellschaft und der EU-Bürger, bis zum 13. Februar 2023 direkt ihre Meinung äußern können:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12878-Grenzuberschreitende-familiare-Situationen-Anerkennung-der-Elternschaft_de

Wehren wir uns! Weder darf die Praxis der Leihmutterschaft durch die Hintertür anerkannt noch das Familienrecht schleichend den Mitgliedsstaaten entzogen und in die Hände der EU-Zentralisten gelegt werden!

In Sorge grüßt Sie

Ihr
Joachim Kuhs