Liebe Mitbürger,

morgen, am 23. Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Wir haben allen Grund, dankbar und froh über dieses Verfassungswerk zu sein. Zugleich müssen wir aber auch feststellen, dass das Grundgesetz seit geraumer Zeit unterhöhlt wird; dass vieles, was uns in den vergangenen Jahrzehnten Freiheit, Recht, Wohlstand und Sicherheit gebracht hat, in ernster Gefahr ist.

Beachten wir den Aufbau des Grundgesetzes. An der Spitze steht die Präambel mit dem Gottesbezug, es folgen die Grundrechte und schließlich die Artikel, die den Aufbau des Staatswesens regeln. Das ist kein Zufall. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Tyrannei war es den Vätern und Müttern des Grundgesetzes wichtig, auf den Ursprung aller Autorität zu verweisen, einer Autorität, die auch der des eigenen Volkes vorangeht. Die Gleichheit aller Menschen, ihre unveräußerlichen Rechte und ihre Würde, leiten sich aus der Geschöpflichkeit des Menschen als Gottes Ebenbild ab.

Die Französische Revolution, hatte die Menschen- und Bürgerrechte ohne, ja sogar gegen Gott proklamiert und allein aus dem „gemeinsamen Nutzen“ (utilité commune) abgeleitet. Das Ergebnis war, dass die jeweils an der Macht befindliche Gruppe von Revolutionären bestimmte, was der „gemeinsame Nutzen“ zu sein hatte, Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen trat, ja sogar Oppositionelle hinrichtete.

Auf die Präambel folgen die Artikel, welche die Grundrechte behandeln. Die Grundrechte binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht. Sie sind nicht Rechte, welche der Staat seinen Bürgern gewährt (und bei Bedarf wieder entzieht), sondern unveräußerliche Rechte, welche jedem Menschen aufgrund seines Menschseins (die allgemeinen Menschenrechte) beziehungsweise jedem Staatsbürger aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Staatsvolk (die besonderen Bürgerrechte) zustehen. Ihrer Natur nach sind sie in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat.

Die weiteren Artikel unseres Grundgesetzes regeln die Staatsorganisation. Sie bestimmen Deutschland als einen demokratisch verfassten, föderal aufgebauten Rechts- und Sozialstaat. Es ist nicht zuletzt das weise Werk des Grundgesetzes, das unserem Land in den vergangenen Jahrzehnten ungeachtet aller politischen Turbulenzen und gesellschaftlichen Umbrüche Freiheit, Wohlstand und Sicherheit beschert hat. Das heißt nicht, dass nicht auch Verbesserungen und Änderungen anzustreben wären – ich denke zum Beispiel an Volksentscheide auf Bundesebene oder die Direktwahl des Bundespräsidenten.

Doch machen wir uns auch nichts vor: Das Grundgesetz und mit ihm unser demokratischer Rechtsstaat ist in Gefahr. Diese droht ihm von mehreren Seiten.

Zum einen werden die Grundrechte immer weniger als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat verstanden. Im Gegenteil, die Diskussion um die Einführung von sogenannten „Kinderrechten“ lässt befürchten, dass die Politik versucht, sie als Hebel des Staates gegen die Bürger zur Durchsetzung einer bestimmten Ideologie zu missbrauchen. Die Corona-Zeit hat außerdem gezeigt, wie schnell die Regierung bereit ist, Grundrechte einzuschränken.

Eine weitere Gefahr droht durch den Versuch der Aushebelung demokratischer Prinzipien. Demokratie heißt, das Volk kann sich eine neue Regierung wählen, wenn es mit der alten nicht einverstanden ist. Wenn aber fundamentale Kritik am Personal und an den Handlungen der Regierung als „Delegitimierung des Staates“ kriminalisiert wird, wenn eine weisungsgebundene Regierungsbehörde wie der „Verfassungsschutz“ es als seine Aufgabe sieht, die Opposition klein zu halten, wenn mit Steuergeld Organisationen gefördert werden, die es als ihre Aufgabe sehen, gegen die Opposition zu kämpfen, dann ist die Hand an die Wurzel der Demokratie gelegt.

Und schließlich erleben wir seit etlichen Jahren eine schleichende Aushöhlung des Grundgesetzes durch die Abgabe von immer mehr nationalstaatlichen Kompetenzen an die EU. Deren Entwicklung hin zu einem alles kontrollierenden Superstaat muss dringend gebremst und in Teilen rückgängig gemacht werden, wenn das Grundgesetz nicht zu einer leeren Hülle werden soll.

Der Geburtstag des Grundgesetzes bietet also Grund zur Freude aber auch zur Sorge. Die Bürger müssen wachsam bleiben, unsere Freiheit, unser Rechtsstaat und unsere demokratischen Rechte sind keine Selbstverständlichkeiten.

Wir, die AfD, werden die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat verteidigen, wir werden für eine pluralistische Demokratie kämpfen und wir werden die Volkssouveränität gegen zentralistische Bestrebungen von EU und anderen supranationalen Organisationen wiederherstellen.

Dafür stehe ich, auch nach meinem Ausscheiden aus dem EU-Parlament.

Herzliche Grüße

Ihr

Joachim Kuhs