Schleuser im Mittelmeer: EU-Kommission duckt sich weg + + +

Liebe Mitbürger,

die illegale Masseneinwanderung über das Mittelmeer setzt sich unvermindert fort. Befeuert wird sie durch üppige Sozialleistungen in den Zielländern. Durchgeführt wird sie unter anderem von sogenannten „Nichtregierungsorganisationen„, die sich als „Seenotretter“ ausgeben und illegale Migranten nach Europa verschiffen. EU-Abgeordnete wollten von der EU-Kommission eine Stellungnahme zu einer dieser Organisationen. Die Antwort spricht Bände.

Die Vorgehensweise ist bekannt und wird seit Jahren praktiziert: Einreisewillige begeben sich an der nordafrikanischen Küste auf wackelige, nicht hochseetaugliche Boote, kommen dadurch in Seenot, werden von bereitstehenden Schiffen „gerettet“ und nach Europa verschifft. Zu diesen „Seenotrettern“ gehört auch die mit deutschem Geld subventionierte Organisation „Humanity“. Viele der sogenannten „Flüchtlinge“ verschulden sich übrigens bei professionell organisierten Schlepperbanden, denen sie nach erfolgreicher Ankunft in Europa große Summen zurückzahlen müssen.

Gemeinsam mit Abgeordnetenkollegen wollte ich wissen, was die EU-Kommission zu diesem Vorgehen sagt. Am 25. Oktober 2023 stellten wir die konkrete Frage:

„Teilt die Kommission die Auffassung, dass sowohl die NRO Humanity als auch Deutschland für Menschenhandel und die Destabilisierung der europäischen Gesellschaft durch Massenmigration verantwortlich zu machen sind?“ Außerdem wollten wir wissen, weswegen die Kommission Ungarn und Polen dafür kritisiert, dass sie ihre Länder vor Massenmigration schützen.

Die Antwort darauf (E-003143/2023) erreichte uns gestern, also nach fast vier vollen Monaten! Den vollen Wortlaut dokumentiere ich unten. Zu diesem Bürokratensprech ist folgendes zu sagen:

Zum einen schiebt die Kommission, welche sonst so gerne nationalstaatliche Befugnisse an sich reißt, in diesem Fall den schwarzen Peter wieder den nationalen Behörden zu. Bei unangenehmen Dingen duckt man sich weg. Sodann spielt sie die Moralkarte: Es geht bei der Tätigkeit von „Humanity“ nämlich gar nicht um Hilfe für Menschen in Seenot (die selbstverständlich auch dann angezeigt ist, wenn sich diese Menschen leichtfertig oder mit voller Absicht in Seenot begeben haben), sondern um deren Verschiffung nach Italien!

Die Kommission wendet darüber hinaus die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels pauschal nicht auf „irreguläre“ – auf deutsch: gesetzeswidrige – Grenzübertritte an. Das mag man mit juristischen Feinheiten so begründen; die Tatsache, dass viele Migranten (bzw. ihre Angehörigen in den Herkunftsländern) sich in die Gewalt von ausbeuterischen Schlepperbanden begeben und dass deren lukrative Geschäfte durch die sogenannte „Seenotrettung“ erst in diesem Umfang möglich gemacht werden, wird geflissentlich ignoriert.

Den Rest kann man getrost als typisches Beschwichtigungsgeschwätz zu den Akten legen. Die Kommission legt Vorschläge zur Bekämpfung von Schleuserkriminalitiät vor, die Kommission macht Vorschläge zur besseren Zusammenarbeit usw. usw.

Was wir aus dieser Nicht-Antwort festhalten können: Solange sich politisch nichts ändert, wird sich auch an der Lage auf dem Mittelmeer nichts ändern: „Rettungsschiffe“, welche vom deutschen Staat mit-subventioniert sind, werden ungestört Massen von Migranten nach Europa bringen können. Wir brauchen also einen Politikwechsel. Und dieser ist nur mit der AfD zu machen.

Beste Grüße

Ihr

Joachim Kuhs

E-003143/2023

Antwort von Ylva Johansson

im Namen der Europäischen Kommission

Hilfe für Menschen in Seenot ist eine moralische Pflicht und eine völkerrechtliche Verpflichtung. Für die Koordinierung der Rettungseinsätze sind die entsprechenden nationalen Behörden zuständig. Zwar hat die Kommission keine rechtliche Befugnis, Such- und Rettungseinsätze zu koordinieren oder Ausschiffungsorte zu benennen, doch ist sie entschlossen, die Mitgliedstaaten beim sicheren und wirksamen Management der EU-Außengrenzen entsprechend dem EU-Recht und dem Völkerrecht und unter Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte zu unterstützen.

Die Kommission möchte klarstellen, dass die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) irreguläre Grenzübertritte nicht betreffen, da diese kein Element von Menschenhandel sind. Menschenhandel wird durch einen ausbeuterischen Zweck (sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft usw.) definiert. Ein solcher ausbeuterischer Zweck wird durch Hilfe für Menschen in Seenot nicht verfolgt.

Die Schleusung von Migranten hingegen ist eine kriminelle Handlung, die das menschliche Leben und die Würde des Menschen aus Streben nach finanziellem oder sonstigem materiellem Nutzen missachtet. Die Kommission hat kürzlich Legislativvorschläge vorgelegt, mit denen der derzeitige EU-Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität modernisiert und verbessert und die Rolle der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung bei der Bekämpfung dieser Art von Kriminalität gestärkt werden soll.