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Einwanderung, Integration und Asyl

Gerade beim politischen Thema Asyl und Einwanderung verantwortet ein ideologisch vergiftetes Klima der „politischen Korrektheit“ Sprachverbote und Sprachregelungen. Verstöße führen zu gesellschaftlicher Stigmatisierung, teilweise sogar zu beruflichen Nachteilen; diese Art von Umgang mit unangepassten Meinungen war in der Vergangenheit Merkmal totalitärer Staaten, aber nicht von freien Demokratien. Fehlentwicklungen im Asyl- und Einwanderungsbereich sollen um eines befürchteten Umschwungs der öffentlichen Meinung willen nicht zur Sprache kommen; gleichzeitig soll vom völligen Versagen der Asyl- und Einwanderungspolitik der vergangenen Jahre durch die herrschenden Parteien abgelenkt werden. Eine offene Diskussion wird damit verhindert.

Das alles führt zu ungerechten Pauschalverdächtigungen gegenüber der Mehrzahl der rechtstreuen, integrierten ausländischen Mitbürger als auch der rechtstreuen Asylbewerber. Die AfD fordert daher das selbstverständliche Recht auf freie Rede für freie Bürger wieder ein. Niemand darf Angst haben, seine Meinung zur Einwanderungs- und Asylpolitik zu sagen. Dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung muss auch auf diesem Politikfeld wieder zur uneingeschränkten Geltung verholfen werden.

Deutschland ist aufgrund seiner geografischen Lage, seiner Geschichte, Bevölkerung und dichten Besiedelung kein klassisches Einwanderungsland, erst recht nicht als Ziel einer Masseneinwanderung, wie wir sie im Jahre 2015 erlebt haben.

Dennoch wandern seit Jahrzehnten Menschen nach Deutschland ein. Damit ist es de facto ein Einwanderungsland, ohne dass es dafür einen dementsprechenden Rechtsrahmen gäbe. Kanada und Australien sind uns Vorbilder darin, wie Einwanderungsländer eine gesellschafts-, sozial- und arbeitsmarktverträgliche Einwanderung regeln. Der deutsche „Sonderweg“ hingegen führt bisher fast ausschließlich zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme und den Niedriglohnsektor, anstatt in den qualifizierten Arbeitsmarkt.

Das will die AfD ändern: wir fordern einen Paradigmenwechsel in der 1) Asylzuwanderung, 2) in der Handhabung der EU-Personenfreizügigkeit, 3) in der qualifizierten Zuwanderung aus Drittstaaten sowie 4) bei der Integration von Einwanderern dieser drei Kategorien.

9.1 Keine irreguläre Einwanderung über das Asylrecht

9.1.1 Asylzuwanderung – für einen Paradigmenwechsel

Eine Völkerwanderung historischen Ausmaßes fordert Europa heraus. Im Hinblick auf Bevölkerungsexplosion, kriegerische und religiöse Konflikte und Klimaextreme in vielen Ländern, insbesondere des afrikanischen Kontinents und des Nahen und Mittleren Ostens, stehen wir erst am Anfang weltweiter, bislang unvorstellbarer Wanderungsbewegungen in Richtung der wohlhabenden europäischen Staaten.

Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik kann deshalb so nicht weitergeführt werden. Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten Politik. Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu unterscheiden. Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert. Irreguläre Migranten aber, die, anders als Flüchtlinge, nicht verfolgt werden, können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen. Entfällt der Fluchtgrund durch Beendigung von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung im Herkunftsland der Flüchtlinge, endet deren Aufenthaltserlaubnis. Die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen. Dazu soll Deutschland im Verbund mit den europäischen Partnerländern Rückkehrhilfen gewähren. Es dient dem inneren und äußeren Frieden, wenn die in ihre Herkunftsländer zurückkehrenden Flüchtlinge ihren Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau ihres Heimatlandes leisten. Ihre Rückkehr sollte durch ein internationales Wiederaufbauprogramm unterstützt werden.

Die überkommene Politik der großzügigen Asylgewährung im Wissen um massenhaften Missbrauch führt nicht nur zu einer rasanten, unaufhaltsamen Besiedelung Europas, insbesondere Deutschlands, durch Menschen aus anderen Kulturen und Weltteilen. Sie ist auch für den Tod vieler Menschen auf dem Mittelmeer verantwortlich. Die AfD will diese zynisch hingenommene Folge eines irregeleiteten Humanitarismus vermeiden und die daraus entstehende Gefahr sozialer und religiöser Unruhen sowie eines schleichenden Erlöschens der europäischen Kulturen abwenden.

Die gesamteuropäische Asylpolitik ist wegen des Bruchs des Dublin-Abkommens durch südliche EU-Länder, zuletzt aber auch durch das Verschulden der deutschen Bundesregierung gescheitert. Die AfD setzt sich daher für eine vollständige Schließung der EU-Außengrenzen ein und fordert den aus politischen und anderen Gründen flüchtenden Menschen folgende Option anzubieten:

In der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen, wie z.B. Nordafrika, werden Schutz- und Asylzentren in sicheren Staaten eingerichtet. Vorrangiges Ziel ist, solche Aufnahmeeinrichtungen unter UN- oder EU-Mandat zu betreiben. Anträge auf Schutz sollen danach nur noch dort gestellt und entschieden werden. Antragsteller in Deutschland und Europa sind ausnahmslos zur Rückkehr in diese Zentren zu verpflichten.

Sollten sich solche Aufnahmeeinrichtungen nicht innerhalb überschaubarer Zeit international organisieren lassen, dann wird Deutschland eigenständig in sicheren Staaten geschützte Aufnahmeeinrichtungen nach ortsüblichem Standard und ortsüblicher Grundversorgung einrichten.

Dazu müssen Staaten gefunden werden, die vertraglich den Betrieb einer Aufnahmeeinrichtung auf dem Botschaftsgelände oder einer sonstigen Liegenschaft ermöglichen, wie es dem „australischen Modell“ entspricht. In diesen regionalen Aufnahmeeinrichtungen werden Außenstellen des BAMF sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesiedelt, die für die Durchführung des Asyl- und Rechtsmittelverfahrens für Asylsuchende aus der Region die Alleinzuständigkeit erhalten.

Schutzsuchende aus diesen Regionen, die in Deutschland eintreffen und hier ihre Anträge stellen, werden ausnahmslos zur Durchführung des Asylverfahrens zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung in der Herkunftsregion begleitet. Nach Anerkennung eines Schutzgrundes wird ihnen die sichere Reise nach Deutschland ermöglicht.

An allen deutschen Grenzübergängen, an denen eine ungeregelte Einwanderung stattfindet, sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Solange es weltweite Wanderungsbewegungen in Richtung Deutschland gibt und solange die Dysfunktionalität der europäischen Grenzsicherung andauert, befürworten wir Sicherungsmaßnahmen an den deutschen Grenzen zur Verhinderung jeder unkontrollierten Einwanderung. Dies schließt die Bewachung der „grünen Grenze“ ein.

Die AfD will das individuelle Asylgrundrecht durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes (institutionelle Garantie) ersetzen. Die Genfer Konvention von 1951 und andere, veraltete supra- und internationale Abkommen sind an die globalisierte Gegenwart mit ihren weltweiten Massenmigrationen anzupassen. Das Asylrecht darf nicht länger als ein Vehikel der Masseneinwanderung missbraucht werden.
Die Entscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mussten seit Ende 2014 die Pauschalanerkennung ganzer Volksgruppen vornehmen, anstatt Einzelentscheidungen zu treffen. Nachprüfungen von Identität, Herkunft, Staatsangehörigkeit usw. fanden nicht statt, was zum Missbrauch geradezu einlädt. Die Entscheider müssen wieder unabhängig von Weisungen werden, wie dies bis 2002 der Fall war. Nur so lässt sich ihre politische Instrumentalisierung zur Steuerung der Anerkennungsquote verhindern.
Auch die Lebensbedingungen in heimatnahen Flüchtlingslagern in Folge von Kriegen müssen auf einem Niveau gehalten werden, das eine Weiterwanderung überflüssig macht. Mit einem Bruchteil der Finanzmittel, die wir für die Bewältigung der irregulären Migration im Inland aufwenden müssen, können wir ungleich mehr Menschen vor Ort helfen, und den Auswanderungsdruck dort vermindern.

9.1.2 Rückführung – Schluss mit Fehlanreizen und falscher Nachsicht

Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist bereits seit Jahrzehnten die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind.
Rückführungen in die Herkunftsländer werden auf mannigfache Weise sabotiert. Daran beteiligt sind die Ausreisepflichtigen, inländische Helfer und teilweise auch die Herkunftsländer. Kampagnen der Einwanderungslobby und Medien zielen auf immer neue Bleiberechte. Landesregierungen halten sich häufig nicht an das Bundes-Abschieberecht, verschleppen seine Durchsetzung und setzen es vielfach praktisch außer Kraft.

Die AfD will diese Missachtung des Rechtsstaats beenden. Sie fordert, das Abschieberecht zu ertüchtigen, zu vereinfachen und es konsequent anzuwenden; wo dies nicht geschieht, hat die Rechts-und Fachaufsicht des Bundes sofort einzugreifen. Die Ausländerbehörden müssen auf die uneingeschränkte Rückendeckung der Politik vertrauen können. Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Gewährung oder Streichung von Entwicklungshilfe und die Visapolitik müssen zum Hebel für die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen werden.

Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe dauerhaft auf ein rechtlich zulässiges Minimum in Sachleistungen zurückzuführen. Obstruktionen bei der zur Rückführung erforderlichen Passbeschaffung und Täuschungen der Behörden sind zu ahnden. Altfall- und Bleiberechtsregelungen wollen wir streichen, denn als „Belohnung“ für langjährige Verweigerungshaltung konterkarieren sie diese Absicht. Eine freiwillige Ausreise ist besser als eine Abschiebung. Gerade wer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in Deutschland beantragt hat, kann – ggf. durch Gewährung einmaliger Starthilfe – zur freiwilligen Rückkehr bewogen werden.

Die AfD bekennt sich dazu, ökonomische Fluchtursachen zu vermeiden, auch wenn dies für die westliche Wirtschaft zunächst Nachteile mit sich bringen könnte. Dazu gehört beispielsweise ein Exportstopp für hochsubventionierte landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Afrika, die dort die lokalen Märkte ruinieren und den Menschen ihre Lebensgrundlage nehmen. Dasselbe gilt für den Export von Waffen, Altkleidern, Giftmüll und andere westliche Abfallprodukte sowie für die EU-Fischerei vor den afrikanischen Küsten.

9.2 Einwanderung aus EU-Staaten

Das europäische Freizügigkeitsrecht hat in seiner Ausprägung der Personenfreizügigkeit zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt. Zwar sieht das deutsche Recht – in Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie – gewisse Einschränkungen der Ansprüche auf Sozialleistungen vor; allerdings sind diese nicht ausreichend, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern. Die Praxis bietet viele Möglichkeiten der Umgehung und des Unterlaufens der schwach ausgeprägten rechtlichen Sicherungen.

Die AfD fordert deshalb eine umfassende und durchgreifende Neuausrichtung des europäischen Rechts mit dem Ziel der Wiedergewinnung nationaler Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung des massenhaften Missbrauchs von Rechten, die mit der europäischen Freizügigkeit einhergehen. Sollte dies keine Wirkung entfalten, dann fordern wir, die EU-Personenfreizügigkeit dahingehend einzuschränken, dass dem aufnehmenden Staat eine kontrollierte Steuerung der EU-Zuwanderung durch Arbeitnehmer und Familienangehörige möglich ist.

Mit Priorität fordert die AfD, allen EU-Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer vierjährigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen. Die direkte Einwanderung in die Sozialsysteme muss verhindert werden. Gegenstehendes europäisches Recht muss entsprechend geändert werden.

9.3 Gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten

Wir setzen uns für eine maßvolle legale Einwanderung nach qualitativen Kriterien ein, soweit ein unabweisbarer Bedarf weder durch einheimische Potentiale noch durch Zuwanderung aus der EU gedeckt werden kann. Im Vordergrund stehen die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts- und Kulturnation. Für den Arbeitsmarkt qualifizierte Einwanderer mit hoher Integrationsbereitschaft sind uns willkommen. Die langjährigen Erfahrungen anderer westlicher Einwanderungsländer müssen wir uns zu Nutze machen. Davon strikt zu trennen ist die ungeregelte Asylzuwanderung, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland nicht nutzt und der Gesellschaft schadet.

Die Versorgung unseres Landes mit qualifizierten Arbeitskräften muss in erster Linie über die vollständige Erschließung der einheimischen Potentiale erfolgen. Hierzu zählen eine umfassende Aus- und Weiterbildung, die Integration von immer noch Millionen zählenden Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und die Beendigung der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern und von Alleinerziehenden. Teilweise kann die legale Zuwanderung aus EU-Staaten dazu beitragen.

Auch die fortgesetzte Auswanderung inländischer Hochqualifizierter muss reduziert und die bereits Ausgewanderten müssen zur Rückkehr ermutigt werden. Die Anwerbung in Drittländern kommt erst dann zum Zuge, wenn zuvor sämtliche dieser Möglichkeiten zur Arbeitskräftegewinnung und -qualifizierung genutzt wurden. Die gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten ist jedoch kein Weg, um die demografische Krise zu lösen. Die ungesteuerte, überwiegend illegale Zuwanderung von Unqualifizierten auf dem Umweg der Asylantragstellung steigert das Fachkräftepotential nicht.

Deutschland steht mit anderen Hochtechnologienationen in einer Konkurrenz um die Gewinnung wirklich qualifizierter Zuwanderer. Das rechtliche Instrumentarium, um in diesem Wettstreit bestehen zu können, bedarf einer durchgreifenden Überarbeitung. Vorbild hierfür könnte ein auf deutsche Verhältnisse angepasstes „kanadisches Modell“ sein. Es muss in erster Linie auf Einwanderungswillige aus dem Ausland Anwendung finden. Nur in Einzelfällen sollte es auch schon in Deutschland befindlichen Ausländern ohne Daueraufenthaltsberechtigung offen stehen, wie zum Beispiel Ausländern aus Drittstaaten, die in Deutschland ein Studium absolviert haben.

Für eine Einwanderung in diesem Sinne müssen vor der Einreise die Integrationsfähigkeit, die Qualifikation, Sprachkenntnisse und ein Arbeitsplatzangebot ausschlaggebend sein.

Über Qualität und Quantität der Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss uneingeschränkt auch für Deutschland gelten.

9.4 Integration – Mehr als nur Deutsch lernen

Die multikulturelle Gesellschaft ist gescheitert. Um mit Einwanderern in der Zukunft friedlich zusammenleben zu können, ist deren Integration unerlässlich. Nur so lässt sich auch das weitere Vordringen von Gegen- und Parallelgesellschaften in unserem Land verhindern.

Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitestgehende Form der Integration ist zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar.

Jeder Einwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt. Eine fortgesetzte Zuwanderung von Menschen mit denkbar schlechten Integrationsaussichten verschärft die bestehenden Probleme und ist daher unverantwortlich. Gute Integrationsaussichten müssen für eine Einreise mit der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts künftig Bedingung sein. Der Daueraufenthalt setzt gelungene Integration voraus. Wer sich der Integration verweigert, muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können.

Der hohe Standard unseres Bildungssystems ist der wichtigste Grund für die Stellung Deutschlands als eine der führenden Wirtschaftsnationen. Eine Absenkung der schulischen und beruflichen Anforderungen aus Gründen einer vermeintlich besseren Integration darf es nicht geben.

9.5 Kosten der Einwanderung – Transparenz herstellen

Einwanderung in die sozialen Systeme ist Alltag. Beispiele liefert die Rechts- und Lebenswirklichkeit aller Zu- und Einwanderungsgruppen. Angebliche Sicherungsmechanismen entpuppen sich als wirkungslos, als von der Rechtsprechung außer Kraft gesetzt, durch EU-Recht relativiert oder als äußerst betrugsanfällig.

Niedrigqualifizierte wandern überwiegend über missbräuchliche Asylanträge zu und sind auf die steuerfinanzierten sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Qualifizierte Einwanderer bevorzugen Staaten mit geringer Steuerlast.

Ausnahmslos jeder Asylantragsteller wandert in das soziale System ein, da ihm ab Grenzübertritt Leistungsansprüche zustehen. Nach seiner Anerkennung gilt dasselbe für nachziehende Familienmitglieder. Die AfD fordert, die schrankenlosen Möglichkeiten des Familiennachzugs für anerkannte Asylbewerber zu beenden, weil dies sonst einen direkten und dauerhaften Nachzug in das soziale Netz ermöglicht.

Die Kosten der Massenzuwanderung sind intransparent. Schätzungen erreichen Größenordnungen von hunderten Milliarden EURO. Es reicht nicht, nur die Zahl der Sozialleistungsempfänger mit dem Regelsatz zu multiplizieren. Hinzu kommt eine enorme Fülle versteckter Kosten für die Flüchtlingsbetreuung und -versorgung auf allen Verwaltungsebenen. Im Gefolge der Massenzuwanderung ist eine kartellähnliche Migrationsindustrie entstanden, die vielerorts die Preise diktiert. Es gibt keine umfassende Kostenanalyse und -darstellung. Sie ist der politischen Führung in Bund und Ländern auch höchst unerwünscht.

Die AfD fordert, die Finanzierung der Zuwanderung grundsätzlich neu zu ordnen. Die Kosten sollen auf allen Ebenen der Verwaltung völlig transparent und vollständig dargestellt werden. Die wirtschaftliche Verwendung von Steuermitteln muss auch im Einwanderungssektor konsequent durchgesetzt werden. Einen „Flüchtlings-Soli“ lehnt die AfD vehement ab.

Zu den Kosten der Einwanderung gehören nicht nur die kurzfristigen, sondern auch die langfristigen Kosten. Die Staatsangehörigkeit von SGB-II-Beziehern wird nicht aufgeschlüsselt und ist geheim. Damit ist die Zahl der als asylberechtigt Anerkannten, die dauerhaft im sozialen Netz verbleiben, nicht bekannt. Integrationserfolge oder -misserfolge können auf diese Weise nicht evaluiert werden. Die AfD fordert auch hier vollständige Transparenz.

9.6 Einwandererkriminalität – nichts verschleiern, nichts verschweigen

Millionen Menschen aus anderen Kulturkreisen ohne die für eine Integration erforderlichen Qualifikationen werden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. In ihrer Heimat haben sie alle Brücken abgebrochen. Enttäuschte Hoffnungen auf Wohlstand bergen die Gefahr, dass viele in die Kriminalität abgleiten.

Nicht nur im Schlepptau der ungeregelten Massenzuwanderung steigt die Kriminalität an. Gleiches gilt hinsichtlich fehlender Grenzkontrollen zu einigen östlichen EU-Mitgliedsstaaten. Doch Statistiken über den Asyl- oder Migrationshintergrund der Tatverdächtigen bzw. Täter werden aus politischen Gründen kaum geführt, geheim gehalten oder geschönt. Teilweise verschweigen oder verharmlosen öffentliche Stellen und Medien die durch die Asylzuwanderung verursachten Probleme. Eine Reform der Kriminalstatistik ist daher Ziel der AfD.

Einwanderungsbedingte Kriminalität ist wegen ihrer Einbettung in Familien-, Clan- und kulturelle Strukturen und aufgrund der Sprachbarriere sehr schwer zu bekämpfen. Der derzeitige Rechtszustand, nach dem aufenthaltsbeendende Maßnahmen für diese Straftäter kaum möglich sind, muss geändert werden. Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um ausländischen Straftätern leichter und schneller das Aufenthaltsrecht entziehen zu können. Dies ist ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung der einwanderungsbedingten Kriminalität.

Die AfD fordert, dem Schutz der Bürger vor einwanderungsbedingter Kriminalität oberste Priorität einzuräumen. Das verlangt einen Systemwechsel von der Fesselung der Sicherheitsbehörden durch nationale und EU-Vorschriften hin zur Neukonzeption von Ausländerbehörden, Polizei und Strafverfolgung als effiziente Gefahrenabwehrbehörden. Sie müssen zum bestmöglichen Schutz der Bürger vor einwanderungsbedingter Kriminalität ebenso wie zur Unterbindung von Asyl- und Rechtsmissbrauch gesetzlich aufgefordert und in der Lage sein. Das schließt eine Abkehr von EU-Richtlinien im Einwanderungs- und Asylbereich mit ein, die zur Entmachtung der nationalen Ausländerbehörden bei gleichzeitig massiver Vermehrung von Ansprüchen geführt haben.

9.7 Einbürgerung – Abschluss gelungener Integration

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Abschluss einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt.

Für die AfD ist die deutsche Staatsangehörigkeit untrennbar mit unserer Kultur und Sprache verbunden. Die Staatsangehörigkeit hat in den vergangenen Jahren einen schleichenden Bedeutungsverlust erfahren. Kinder bekommen unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten der doppelten Staatsangehörigkeit erweitert.

Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt. Darüber hinaus müssen die Anforderungen für eine Einbürgerung deutlich erhöht werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nur an mündige Einwanderer verliehen werden. Damit unvereinbar ist der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Elternpaare, der zu erheblichem Missbrauch geführt hat. Diese Kinder sollen die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bereits Deutscher ist. Das Territorialprinzip wollen wir aus diesen Gründen wieder aus dem Gesetz streichen.