Project Description

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik

Die Arbeitswelt soll es allen Bürgern ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in relativem Wohlstand zu führen. Weil dieser Anspruch mit den Zielen der Wirtschaft nicht unbedingt deckungsgleich ist, muss der Staat einen angemessenen Ordnungsrahmen schaffen.

Dieser Rahmen darf diejenigen nicht zu sehr einschränken, die viel leisten können und wollen, und gleichzeitig diejenigen nicht aus dem Rahmen fallen lassen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Die politische Gestaltung der Bedingungen des Erwerbslebens und aller Systeme, die den Erwerbslosen ausreichende Existenzbedingungen gewährleisten, gehört daher zu den bedeutungsvollsten Politikfeldern moderner Staatlichkeit.

5.1 Arbeitsmarkt von unnötiger Bürokratie befreien

Das geltende Arbeitsrecht ist in zahlreiche Einzelgesetze aufgespalten, die durch Richterrecht zu einem System zusammengefügt werden müssen. Dieser Zustand währt seit vielen Jahren und ist mit Grundsätzen qualitätsvoller Gesetzgebung nicht vereinbar. Zudem sind ungezählte Einzelfragen Gegenstand einer unübersichtlichen und regional unterschiedlichen Einzelfallrechtsprechung, welche eine angemessene Berechenbarkeit der Rechtslage kaum mehr möglich macht. Daher ist es dringend geboten, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, dass sowohl die Einzelgesetze systematisch zusammenführt als auch der überbordenden und uneinheitlichen Rechtsprechung ein Ende bereitet.

5.2 Bundesagentur für Arbeit auflösen und kommunale Jobcenter aufwerten

Die AfD will die Bundesagentur für Arbeit auflösen und ihre Aufgaben vor allem auf kommunale Jobcenter übertragen. Danach gibt es nur noch einen öffentlichen Dienstleister am Arbeitsmarkt: das kommunale Jobcenter. Das entspricht einer flächendeckenden Ausdehnung des bereits praktizierten „Optionsmodells“ bei Leistungen nach dem SGB II.

Die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz soll zweckmäßigerweise die Finanzverwaltung auszahlen. Dabei handelt es sich ohnehin um eine steuerliche Familienförderung, die der Bundesagentur für Arbeit lediglich gemäß § 368 Abs. 3 SGB II übertragen ist. Die kommunal organisierten Jobcenter betreuen alle Empfänger von öffentlichen Leistungen aus Anlass der eingetretenen Arbeitslosigkeit.

Daneben betreuen sie die Berufsanfänger. Alle Anliegen bezogen auf „Arbeitslosigkeit und Lohnersatzleistung“ werden durch eine Verwaltungsbehörde, das kommunale Jobcenter, geklärt.

5.3 Mindestlohn beibehalten

Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Wesen der Sozialen Marktwirtschaft eng verbunden. Er korrigiert im Bereich der Entlohnung die Position der Niedriglohnempfänger als schwache Marktteilnehmer gegenüber den Interessen der Arbeitgeber als vergleichsweise starke Marktteilnehmer. Er schützt sie auch vor dem durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck. Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten. Die Alternative für Deutschland befürwortet es daher, den gesetzlichen Mindestlohn beizubehalten.

5.4 Reform der sozialen Sicherungssysteme

Leitbild für uns ist die Familie, für die wir in der Sozialversicherung Abgabengerechtigkeit wollen. Die AfD will die Leistung von Eltern durch die Geburt, Versorgung und Erziehung von Kindern nicht nur ideell, sondern auch materiell anerkennen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber bereits verbindlich aufgefordert. Wir wollen die derzeitigen finanziellen Nachteile von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen korrigieren.

5.4.1 Finanzielle Benachteiligung von Familien beseitigen

Familien sind gegenüber Kinderlosen in dramatischer Weise finanziell benachteiligt. Familienarmut und eine anhaltend niedrige Geburtenrate sind die Folge. Kinder werden in Politik und Medien als karrierehemmender Ballast dargestellt. Es ist Zeit, die Leistung der Eltern finanziell und ideell anzuerkennen.

Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate in ganz Europa. Grund ist zum einen eine Zunahme der Kinderlosen, zum anderen ein Rückgang der Mehrkindfamilien. Wenn wir dieser demografischen Fehlentwicklung nicht gegensteuern, werden unsere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungssysteme zusammenbrechen.

Die AfD steht für grundlegende Reformen zum Wohle Deutschlands. Das betrifft auch die Sozialversicherungen. Nur so können die Systeme auch zukünftig leistungsfähig bleiben. Die hohen Abgaben wirken sich negativ auf die Einkommen der Arbeitnehmer aus. Auch der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands leidet darunter.

5.4.2 „Aktivierende Grundsicherung” – Arbeit, die sich lohnt

Die AfD will eine „Aktivierende Grundsicherung“ als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz IV“). Dabei schmilzt der staatliche Unterstützungsbetrag der Grundsicherung mit wachsendem Einkommen immer weiter ab, bis ab einem bestimmten Einkommen Einkommensteuer zu entrichten ist, statt einen staatlichen Unterstützungsbetrag zu erhalten. Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entsteht Arbeitsanreiz. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot). Missbrauchsmöglichkeiten sind auszuschließen.

5.4.3 Kinder und Erziehungsleistung bei der Rente berücksichtigen

Ein reformiertes Renten- und Steuersystem soll sicherstellen, dass kinderreiche Familien aus unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr am Rande des Existenzminimums leben müssen und ausreichende eigene Rentenansprüche aufbauen. Daher wollen wir bei der Rente die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher berücksichtigen. Durch eine spezielle Förderung von Mehrkindfamilien möchte die AfD zudem dazu ermutigen, sich für mehr Kinder zu entscheiden.

5.4.4 Pflege durch Angehörige aufwerten

Die Pflege älterer Menschen durch einen Dienst oder durch ein Heim wird höher vergütet als die Pflege durch einen Angehörigen. Pflegende Angehörige werden oft mit organisatorischen und finanziellen Problemen alleingelassen. Wir wollen die Fürsorge für pflegebedürftige Familienangehörige in einer vertrauten familiären Umgebung stärken.

In Deutschland werden derzeit mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. Dabei sind die Pflegesätze für Pflegedienste in allen Pflegestufen doppelt so hoch wie die für eine Pflege durch Angehörige.
Die AfD möchte die Rahmenbedingungen derart gestalten, dass sich erwachsene Kinder bewusst für die Pflege der Eltern entscheiden können. Als Grundlage für die häusliche Pflege sind das Beratungsangebot für pflegewillige Angehörige in Form eines umfassenden Betreuungsnetzwerkes zu verbessern und die Pflegesätze an die Leistungen für Pflegedienstleister anzugleichen.

Die AfD will Familienarbeit in der Pflege als Beitrag für das Gemeinwohl gesellschaftlich anerkennen. Die individuelle häusliche Pflege muss zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme werden.